Grundsätzliche Information für Patienten:
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Für das Rezept können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden). Dieses enthält die Diagnose, die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlung werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Vor Beginn der Behandlung wird vom Therapeuten eine Befunderhebung durchgeführt.